Anträge auf Gewährung der Heizkostenunterstützung können vom
3. Oktober 2022 bis einschließlich 28. April 2023
bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Anträge auf Gewährung der Heizkostenunterstützung können vom
3. Oktober 2022 bis einschließlich 28. April 2023
bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.