Mitteilung Osterfeuer 2025!
Die schriftliche Anmeldung des Osterfeuer 2025 ist
bis spätestens 4 Werktage (Annahmeschluss 15. April 2025, 12.00 Uhr) vor dem Abbrennen
am Gemeindeamt Grafenstein einzubringen.
Zu einem späteren Zeitpunkt einlangende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!