Förderungen
Förderung Alternativenergie seitens der Marktgemeinde Grafenstein
Photovoltaik, Batteriespeicher
Für die Errichtung von PV-Anlagen zur Eigenstromproduktion gibt es einen Fixbetrag von € 200,-- ausgenommen sind Kleinanlagen bis 800 Watt, auch bei Anschaffung mehrerer solcher Kleinanlagen werden diese nicht gefördert.
Batteriespeicher werden mit einer Summe von € 100,-- einmalig pro Antrag gefördert, egal ob Nachrüstung oder Erstanschaffung im Zuge der Errichtung einer PV Anlage.
Die Förderung (PV-Anlage bzw. Batteriespeicher) kann nur einmalig je Objekt bzw. Parzelle beantragt werden.
Förderungsfähig sind PV-Anlagen für welche gleichzeitig auch ein Anspruch auf Landesförderung besteht.
Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.