Förderungen

Förderung für Studierende

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Förderung Alternativenergie seitens der Marktgemeinde Grafenstein

Für die Errichtung von PV-Anlagen zur Eigenstromproduktion gibt es einen Fixbetrag von € 200,-- ausgenommen sind Kleinanlagen bis 800 Watt, auch bei Anschaffung mehrerer solcher Kleinanlagen werden diese nicht gefördert.

Batteriespeicher werden mit einer Summe von € 100,-- einmalig pro Antrag gefördert, egal ob Nachrüstung oder Erstanschaffung im Zuge der Errichtung einer PV Anlage.

Die Förderung (PV-Anlage bzw. Batteriespeicher) kann nur einmalig je Objekt bzw. Parzelle beantragt werden.

Förderungsfähig sind PV-Anlagen für welche gleichzeitig auch ein Anspruch auf Landesförderung besteht.

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.


Landwirtschaftliche Förderungen

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