Ich habe etwas gefunden/verloren, was nun?
Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie etwas gefunden haben, dessen Wert € 10,-- übersteigt bzw. der Fundgegenstand für den Eigentümer offensichtlich wichtig ist, so sind Sie als Finder zur Abgabe des Fundgegenstandes bei der zuständigen Behörde verpflichtet. Fundgegenstände die Sie im Bereich des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Grafenstein finden, sind im Marktgemeindeamt Grafenstein während des Parteienverkehrs abzugeben.
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Tel: +43 (0)4225/2220-0
Die Abgabe von Fundgegenständen bei Polizeistellen ist nicht mehr möglich. Nur bedenkliche Funde wie z.B. Schusswaffen, Sprengmittel, Kriegsmaterialien und dergleichen müssen zu Polizei- oder Gendarmeriedienststellen gebracht bzw. dort gemeldet werden. Finden Sie Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine, Kennzeichentafeln od. waffen-rechtliche Urkunden müssen diese bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt abgegeben werden.
Sie haben etwas verloren?
Um im Gemeindebereich der Marktgemeinde Grafenstein verlorene oder vergessene Gegenstände wieder zu finden, steht Ihnen unser Fundamt im Gemeindeamt zur Verfügung. Verlorene od. vergessene und im Fundamt der Marktgemeinde Magdalensberg abgegebene Gegenstände können Sie (als Eigentümer) im Fundamt der Marktgemeinde Grafenstein während des Parteienverkehrs abholen.